AGB

Maklertätigkeiten:

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf die uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung sind vorbehalten. 

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn durch die Weitergabe ein Vertrag zustande kommt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
 
3. Unsere Provision beträgt :
 
3.1 Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, bei Erwerb von Grundbesitz durch Zwangsversteigerung durch unsere Vermittlung je 6% des Kaufpreises.
 
3.2 Vermietung und Verpachtung bis 5 Jahren 2 Monatsmieten, bei längerer Vertragszeit 4 Monatsmieten. Ein Optionsrecht gilt provisionsmäßig als Vertragsabschluss.
 
3.3 Bei Erbbaurecht je 6% des Erbbauzinses auf die gesamte Vertragslaufzeit.
 
3.4 Die Maklergebührensätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
 
3.5 Sondervereinbarungen sind hiervon ausgenommen und beinhalten die Konditionen in der Vereinbarung direkt.
 
4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dieses mitzuteilen und zu belegen.
 
5. Unser Provisionsanspruch entsteht wenn aufgrund unseres Nachweises , oder unserer Vermittlung ein Vertrag entsteht. Es besteht daher die Verpflichtung zur Mitteilung zu welchen Bedingungen und wann ein von uns angebotenes Objekt zum Vertragsabschluss gekommen ist. Wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird die vom Angebot abweichen, ist der Provisionsanspruch auch entstanden. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht und Kauf und umgekehrt. Gleiches gilt im Erwerb der Zwangsvollstreckung. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Gleiches gilt auch bei Rücktrittsvorbehalten.

 

Finanzdienstleistung:


1. Erstberatung: Die Erstberatung ist für den Kunden kostenfrei.
 
2. Konzeptionelle Folgeberatung (2.Termin) d.h. Aufnahme der pers. Daten d. Kunden mit anschließendem aufzeigen eines Finanzierungsmodels wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von 1.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt vereinbart.
 
3. Bei Abschluss des Darlehensvertrages zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Kommt der Darlehensvertrag nicht zustande aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro pro angefangene Stunde Tätigkeit, zzgl. gesetzl. MwSt. Die Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 2 wird auf die Aufwandsentschädigung nach diesem Absatz nicht angerechnet. Mit Eingang der schriftlichen Mitteilung des Finanzierungsgebers über die Annahme oder Ablehnung des Darlehensantrages ist die Aufwandsentschädigung nach diesem Absatz fällig.
 
4. Zahlt der Finanzierungsgeber (Bank, Bausparkasse, Versicherung usw.) für die Vermittlung des Darlehens eine Provision an den Auftragnehmer, so wird der Provisionsbetrag auf die Aufwandsentschädigung nach Ziffer 3 angerechnet.
 
5. Wird der Darlehensvertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu Vertreten hat, zurück abgewickelt, so berührt dies nicht den Anspruch auf die Aufwandsentschädigung des Auftragnehmers nach Ziffer 2 und 3!

 

Gerichtstand Sinzig

Remagen 2015

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